Billigurlaub
Service im Billigurlaub
Billigtouristen können nicht den gleichen Service erwarten wie Drei-Sterne oder Vier-Sterne-Reisende.
Eine Urlauberin, die ihren Schmuck und das Bargeld zu später Stunde nicht mehr an der unbesetzten Rezeption
abgeben konnte und prompt beklaut wurde, bekam nur einen Teil des Schadens zurück. Der Hotelier hafte nur mit
dem gesetzlichen Höchstbetrag von heute 800 Euro, so die Richter. Daß er keinen Rund-um-die-Uhr-Zugang
zum Tresor ermögliche, verpflichte ihn nicht zum kompletten Ersatz, da die Gäste in Ein-Sterne-Hotels
damit rechnen müssten, daß der Hotel-Safe schon ab 22:30 Uhr nicht mehr zugänglich ist.
(Oberlandesgericht Bamberg, 3 U 134/01)
Alle Angaben ohne Gewähr.
|
|
|