Hotelkette
Holiday Inn gehörte nicht zur bekannten Hotelkette
Zum Preis von 1769 Mark buchte ein Urlauber im Sommer 2000 eine
Pauschalreise nach Hurghada in Ägypten. Während seines Aufenthalts
wohnte er im Hotel 'Holiday Inn'. Anscheinend war er mit der Unterbringung
auch zufrieden, denn es gab keinerlei Beschwerden über die Leistungen des
Hotels. Als er jedoch gegen Ende des Urlaubs erfuhr, dass das Hotel nicht
zur bekannten Hotelkette 'Holiday Inn' gehörte, fühlte er sich
hintergangen und verlangte nach seiner Rückkehr vom Reiseveranstalter die
Hälfte des Reisepreises zurück.
Das Amtsgericht Neuss gestand dem Urlauber immerhin eine Preisminderung
um 25 Prozent zu (42 C 1488/01). Wenn der Kunde einen Urlaub in einem
Hotel dieses Namens buche, erwarte er, dass er in einem Hotel der
bekannten Hotelkette 'Holiday Inn' wohnen werde. Anders könne man das
Katalogangebot nicht verstehen. Die Zugehörigkeit zu einer renommierten
internationalen Hotelkette sei schon für sich genommen ein Qualitätsmerkmal.
Deshalb sei es als Reisemangel anzusehen, wenn das Hotel trotz seines
Namens kein Teil dieses Unternehmens sei - selbst wenn sich während des
Hotelaufenthalts keine konkreten Mängel ergeben hätten.
Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 23. Mai 2001 - 42
C 1488/01
Alle Angaben ohne Gewähr.
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