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Hotelkette



Holiday Inn gehörte nicht zur bekannten Hotelkette
Zum Preis von 1769 Mark buchte ein Urlauber im Sommer 2000 eine Pauschalreise nach Hurghada in Ägypten. Während seines Aufenthalts wohnte er im Hotel 'Holiday Inn'. Anscheinend war er mit der Unterbringung auch zufrieden, denn es gab keinerlei Beschwerden über die Leistungen des Hotels. Als er jedoch gegen Ende des Urlaubs erfuhr, dass das Hotel nicht zur bekannten Hotelkette 'Holiday Inn' gehörte, fühlte er sich hintergangen und verlangte nach seiner Rückkehr vom Reiseveranstalter die Hälfte des Reisepreises zurück.

Das Amtsgericht Neuss gestand dem Urlauber immerhin eine Preisminderung um 25 Prozent zu (42 C 1488/01). Wenn der Kunde einen Urlaub in einem Hotel dieses Namens buche, erwarte er, dass er in einem Hotel der bekannten Hotelkette 'Holiday Inn' wohnen werde. Anders könne man das Katalogangebot nicht verstehen. Die Zugehörigkeit zu einer renommierten internationalen Hotelkette sei schon für sich genommen ein Qualitätsmerkmal. Deshalb sei es als Reisemangel anzusehen, wenn das Hotel trotz seines Namens kein Teil dieses Unternehmens sei - selbst wenn sich während des Hotelaufenthalts keine konkreten Mängel ergeben hätten.

Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 23. Mai 2001 - 42 C 1488/01

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