| Hotelkette
 
 
Holiday Inn gehörte nicht zur bekannten Hotelkette
      Zum Preis von 1769 Mark buchte ein Urlauber im Sommer 2000 eine
      Pauschalreise nach Hurghada in Ägypten. Während seines Aufenthalts
      wohnte er im Hotel 'Holiday Inn'. Anscheinend war er mit der Unterbringung
      auch zufrieden, denn es gab keinerlei Beschwerden über die Leistungen des
      Hotels. Als er jedoch gegen Ende des Urlaubs erfuhr, dass das Hotel nicht
      zur bekannten Hotelkette 'Holiday Inn' gehörte, fühlte er sich
      hintergangen und verlangte nach seiner Rückkehr vom Reiseveranstalter die
      Hälfte des Reisepreises zurück.
 Das Amtsgericht Neuss gestand dem Urlauber immerhin eine Preisminderung
      um 25 Prozent zu (42 C 1488/01). Wenn der Kunde einen Urlaub in einem
      Hotel dieses Namens buche, erwarte er, dass er in einem Hotel der
      bekannten Hotelkette 'Holiday Inn' wohnen werde. Anders könne man das
      Katalogangebot nicht verstehen. Die Zugehörigkeit zu einer renommierten
      internationalen Hotelkette sei schon für sich genommen ein Qualitätsmerkmal.
      Deshalb sei es als Reisemangel anzusehen, wenn das Hotel trotz seines
      Namens kein Teil dieses Unternehmens sei - selbst wenn sich während des
      Hotelaufenthalts keine konkreten Mängel ergeben hätten.
        
 Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 23. Mai 2001 - 42
      C 1488/01
 
      Alle Angaben ohne Gewähr.
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