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Schadensersatzanspruch



Schadensersatzansprüche und Reisepreisminderung
Bleibt ein Abhilfeverlangen erfolglos, haben Sie wegen einer Beeinträchtigung der Reise Minderungs- bzw. Schadensersatzansprüche. Diese Ansprüche müssen Sie unbedingt innerhalb eines Monats nach Reiseende gegenüber dem Veranstalter geltend machen oder beim Reisebüro reklamieren, und dies schriftlich per Einschreiben mit Rückschein, da Sie nach Ablauf der Monatsfrist Ihre Ansprüche verlieren! Die Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung verjähren sechs Monate nach Reiseende.

Bei der Höhe der Ansprüche kommt es grundsätzlich auf den Einzelfall an, in extremen Fällen haben Sie Anspruch auf den gesamten Reisepreis sowie Schadensersatz für den vertanen Urlaub. Generell werden in der Praxis bis zu 50 Euro pro Tag angesetzt. Auch das Nettogehalt des Urlaubers pro Tag spielt bei der Bemessung eine Rolle. Hier werden aber auch andere Aspekte wie die berufliche Tätigkeit und der daraus resultierende Bedarf an Erholung bewertet. Ein Gutschein für eine neue Reise braucht nicht akzeptiert zu werden. Als Richtwert für die Höhe der Gewährleistungsansprüche gilt die „Frankfurter Tabelle“.

Alle Angaben ohne Gewähr.