Schadensersatzanspruch
Schadensersatzansprüche und Reisepreisminderung
Bleibt ein Abhilfeverlangen erfolglos, haben Sie wegen einer Beeinträchtigung der Reise Minderungs- bzw.
Schadensersatzansprüche. Diese Ansprüche müssen Sie unbedingt innerhalb eines Monats nach Reiseende gegenüber dem
Veranstalter geltend machen oder beim Reisebüro reklamieren, und dies schriftlich per Einschreiben mit Rückschein,
da Sie nach Ablauf der Monatsfrist Ihre Ansprüche verlieren! Die Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung verjähren
sechs Monate nach Reiseende.
Bei der Höhe der Ansprüche kommt es grundsätzlich auf den Einzelfall an, in extremen Fällen haben Sie
Anspruch auf den gesamten Reisepreis sowie Schadensersatz für den vertanen Urlaub. Generell werden in der Praxis
bis zu 50 Euro pro Tag angesetzt. Auch das Nettogehalt des Urlaubers pro Tag spielt bei der Bemessung eine Rolle.
Hier werden aber auch andere Aspekte wie die berufliche Tätigkeit und der daraus resultierende Bedarf an Erholung
bewertet. Ein Gutschein für eine neue Reise braucht nicht akzeptiert zu werden. Als Richtwert für die Höhe der
Gewährleistungsansprüche gilt die „Frankfurter Tabelle“.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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